Seit dem 24.11.2021 gilt in NRW eine neue Corona-Schutzverordnung, die bis zum 21.12.2021 gültig ist. Hier ein Auszug aus der Mitteilung des Landessportbundes aus der letzten Woche.
Vereins- und Verbandssport grundsätzlich mit 2G
Grundsätzlich gilt für den gesamten Vereins- und Verbandssport in NRW die 2G-Regel. Das heißt:
- Drinnen und draußen; auf, in oder außerhalb von Sportanlagen, im öffentlichen Raum, in Schwimmbädern, Freizeiteinrichtungen und Fitnessstudios o. ä. Einrichtungen.
- Freizeit-, Breiten- und Gesundheitssport, Individual- und Mannschaftssportarten, Training und Wettkamp
- Ausnahme (hier gilt 3G):
- Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag (sie gelten auch ohne Nachweis als getestet)
Wir möchten alle Sportler/innen nochmals darauf hinweisen, dass nur noch diejenigen am Sportbetrieb teilnehmen dürfen, die der 2G-Regel entsprechen. Die Abteilungsleitungen sind über sämtliche Schritte dieser Umsetzung vom Vorstand des Sportvereins unterrichtet worden. Trainer und Übungsleiter sind angehalten, die Kontrollen vor den Übungsstunden vorzunehmen.
Hygienekonzept für Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen in Innenräumen
Für Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen in Innenräumen (Summe der Aktiven und Zuschauer
ohne feste Sitzplätze) ist dem zuständigen Gesundheitsamt vor der erstmaligen Öffnung ein
einrichtungsbezogenes Hygienekonzept vorzulegen. Dieses muss nun auch darstellen, wie die o. g.
Regeln kontrolliert werden.
Wir alle wissen, dass gerade unsere ehrenamtlichen Vereinsmitarbeiter*innen in dieser Situation besonders gefordert sind. Helfen Sie daher bitte alle aktiv mit, der Ausbreitung der Corona-Pandemie entgegenzuwirken. Wir zählen auf Sie.
Vielen Dank
Der Vorstand